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Einreisebestimmungen für Hunde
Die Mitnahme von Hunden innerhalb der Europäischen Union* (außer Irland,
Großbritannien, Schweden, Malta):
Wer mit seinem Hund / seiner Katze von Deutschland in sein Urlaubsland
innerhalb der Europäischen Union einreisen will, benötigt:
Eine gültige Tollwutimpfung (Impfung mindestens 21 Tage alt, die Gültigkeitsdauer des Impfschutzes richtet sich nach den Angaben des Herstellers, sie muss im EU-Heimtierausweis vermerkt werden; die meisten Impfstoffe sind nun drei Jahre gültig) sowie
Kennzeichnung mit Mikrochip! (Für alle Heimtiere, die bereits vor dem 04.07.2011 mit einer Tätowierung versehen wurden, besteht keine Pflicht zur Nachkennzeichnung mit einem Mikrochip, sofern die Tätowierung zweifelsfrei lesbar ist! Da dieses jedoch ein gewisses Risiko bedeutet, wenn der Grenzbeamte die Tätowierung nicht lesen kann... und man außerdem nachweisen muß, dass die Tätowierung bereits vor dem Juli 2011 angebracht wurde, empfehlen wir grundsätzlich nur die Kennzeichnung mit Mikrochip!)
Im Heimtierausweis werden vom Tierarzt die Impfung, Kennzeichnung und
Beschreibung des Tieres eingetragen.
(*EU-Mitgliedstaaten außer Deutschland: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich und Zypern.)
Darüber hinaus gibt es folgende spezielle
Länderregelungen:
Dänemark:
Die Einreise mit
Pitbullterriern und Tosas sowie deren Kreuzungen ist verboten.
Neu seit 01.07.2010: Es ist die Haltung, Zucht und Einfuhr von folgenden 13 Hunderassen in Dänemark verboten, wenn sie nach dem 17. März 2010 angeschafft wurden:
Pitbull Terrier, Tosa Inu, Amerikanischer Staffordshire Terrier, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Amerikanische Bulldogge, Boerboel, Kangal, Zentralasiatischer Owtscharka, Kaukasischer Owtscharka, Südrussischer Owtscharkaa, Tornjak, Sarplaninac, ebenso deren Mischlinge. Es obliegt dem Halter des Hundes, die Rasse oder den Typ zu dokumentieren, ebenso den Zeitpunkt der Anschaffung.
Personen, die Hunde der betreffenden Rassen vor dem 17. März 2010 angeschafft haben, müssen den Hund auf Straßen, Wegen, Fußwegen und Plätzen an einer maximal 2 m langen Leine führen. Der Hund muss einen sicher verschlossenen Maulkorb tragen.
Finnland:
Alle Hunde, die älter
als drei Monate sind, benötigen Bandwurmbehandlung (Echinococcus),
längstens 30 Tage vor Einreise (ist durch Tierarzt im Heimtierausweis zu
bestätigen)
Frankreich:
Die Einreise mit bestimmten Hunderassen, fälschlicherweise oft als „Kampfhunde" bezeichnet, ist in Frankreich verboten bzw. nur unter bestimmten Auflagen erlaubt. Detaillierte Informationen zu den verbotenen Hunderassen und Auflagen finden Sie auf der Website der Französischen Botschaft.
Großbritannien/Irland/Malta:
Zusätzlich zur
Tollwutimpfung muss eine Bluttiteruntersuchung auf Tollwutantikörper
erfolgen; die Kennzeichnung darf ausschließlich mit Mikrochip erfolgen; Nachweis einer Zecken- und
Bandwurmbehandlung; amttierärztliches Attest im Heimtierausweis nötig.
Wichtig: Für die Einreise soll der Tierbesitzer mit einer Vorbereitungszeit
von mind. einem halben Jahr rechnen!
Italien:
Ein Maulkorb und
eine Leine sind mitzuführen.
Niederlande:
Bisher war die Einreise mit Pitbullterriern und deren Kreuzungen in den Niederlanden verboten.
Die Regelung für aggressive Tiere (RAD) aus dem Jahr 1993 ist am 1. Januar 2009 eingezogen worden und damit nicht mehr rechtsgültig.
Alle Hunde dürfen in die Niederlande einreisen.
Österreich:
Ein Maulkorb und
eine Leine sind mitzuführen.
Portugal:
Ein Maulkorb und
eine Leine sind mitzuführen. In Bussen dürfen Hunde nicht mitgeführt
werden.
Schweden:
Zusätzlich zur
Tollwutimpfung muss eine Bluttiteruntersuchung auf Tollwutantikörper
erfolgen; Kennzeichnung mit Mikrochip;
Nachweis einer Zecken- und Bandwurmbehandlung; amttierärztliches Attest im
Heimtierausweis nötig.
Wichtig: Für die Einreise soll der Tierbesitzer mit einer Vorbereitungszeit
von mind. einem halben Jahr rechnen!
Tschechien:
EU-Bestiimungen. Leinen und Maulkorkpflicht werden von Gemeinden bzw. Städten in Ortsverordnungen geregelt.
Ungarn:
Die Einreise mit
so genannten Kampfhunderassen und deren Kreuzungen ist verboten.
(Zu den
"gefährlichen Hunderassen" gehören in Ungarn:
Bullterrier, Amerikanischer Staffordshire Terrier, Staffordshire
Bullterrier, Bullmastif, Tosa-Inu, Argentinischer Dogge, Bordeaux-Dogge,
Fila Brasiliero, Pitbull und Bandog, sowie Mischlinge jeglicher Art der
aufgeführten Rassen. Dobermann und Rottweiler zählen
nicht zu den gefährlichen Hunderassen, auch deren Mischung nicht. Zu
beachten ist es dabei, dass diese auch nicht für den Kampf ausgebildet sein
dürfen.)
Hunde müssen in Ungarn auf öffentlich zugänglichen Plätzen an der Leine
geführt werden, auf öffentlichen Verkehrsmitteln muss auch ein Maulkorb
mitgeführt werden.
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Hier finden Sie die Regelungen bezüglich der Mitnahme von Hunden im Reiseverkehr außerhalb der Europäischen Union ==>KLICK
(Quelle: deutscher Tierschutzbund)
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Bei Fragen helfen wir Ihne auch gerne weiter mail an hur@Hund-und-reisen.de .
Alle Angaben sind ohne Gewähr. Kurzfristige Änderungen
sowie Einreisebestimmungen weiterer Länder erfahren Sie über die jeweiligen
Botschaften/Konsulate oder über den Dt.Tierschutzbund, www.tierschutzbund.de ,
53115 Bonn.
Zudem hat der Tierschutzbund ein Urlaubsberatungstelefon eingerichtet:
Montag bis Donnerstag zwischen 10.00 Uhr und 18.00 Uhr und
Freitag zwischen 10.00 Uhr und 16.00 Uhr unter Tel. 0228-60496-27.
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