Bahnreisen mit Hund:

*Für entgeltpflichtige Hunde (die nicht im Transportbehältnis als Handgepäck transportiert werden können) werden die gleichen Fahrpreise wie für zahlungspflichtige Kinder von 6 bis unter 15 Jahren erhoben. Diese Regelung gilt sowohl für den Normalpreis als auch für die Sparpreise.
*Die Mitnahme von kleinen Hunden (bis zur Größe einer Hauskatze) im Transportbehälter ist unentgeltlich
*Größere Hunde sind anzuleinen und müssen einen Maulkorb tragen. Blindenführhunde und Begleithunde eines schwerbehinderten Menschen sind vom Maulkorbzwang ausgenommen
*Bei internationalen Reisen ist für Hunde grundsätzlich der Kinderfahrpreis 2. Klasse zu zahlen.
*Für NachtZug-Verbindungen gelten besondere Bedingungen.
*Für Hunde können keine Sitzplatz-Reservierungen getätigt werden.
*Für CityNightLine gelten besondere Bedingungen.
*Für den DB AutoZug gelten besondere Bedingungen.
(Quelle: bahn.de, Stand 04.2006, b
itte erkundigen Sie sich ggf. bei der Bahn über aktuelle Bedingungen.)

Damit die Hundeblase während der Fahrt nicht drückt, sollte man ihn vor der Bahnfahrt Gassi führen und 12 Stunden vor der Fahrt nicht mehr füttern. Möglich ist auch die Wahl einer Nachtfahrt. Am besten lassen Sie Ihren Hund nie allein im Abteil zurück, z.B. um in den Speisewagen zu gehen. Denken Sie daher ggf. daran sich Proviant mitzunehmen.
Über die deutschen Grenzen hinweg gelten i.d.R. die gleichen Vorschriften für die Bahnreise. Erkundigen sie sich jedoch vorab bei Fahrten ins Ausland über abweichende Vorschriften. I.d.R. erhalten Sie Informationen über das jeweilige Fremdenverkehrsamt.   


Auf dem Schiff mit Hund:

Da es je nach Land, Schifffahrtsgesellschaft und Schiffstyp (z.B. Fähre, Ausflugsschiff, Kreuzfahrtschiff) unterschiedliche Bestimmungen gibt, erkundigen Sie sich bitte bereits im Vorfeld bei Ihrer Rederei oder in Ihrem Reisebüro.

Nicht nur auf Fähren gibt es große Unterschiede- während bei der einen Fährgesellschaft der Hund (nach Voranmeldung) mit in die Kabine und sich an Deck frei bewegen darf, so muß er bei anderen Anbietern während der gesamten Fahrt in einem Hundezwinger bleiben oder ist gar nicht erst erlaubt.   
 
Viele Kreuzfahrtanbieter verbieten die Mitnahme von Hunden.
 
Auf Ausflugsschiffen ist die Mitnahme von Hunden fast immer unter der Bedingung gestattet, dass sie angeleint sind und ggf. einen Maulkorb tragen. Fragen Sie bei dem jeweiligen Anbieter nach.

Bitte beachten Sie, dass auch Ihr Hund seekrank werden kann. Nicht jedem Hund gefällt das schaukelnde Verkehrsmittel.

 

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